Für all jene Personen, die ganz kurzfristig für eine freigewordene Impfung einspringen können.
Sollten gegen Ende eines Impftages (ab ca. 18 Uhr) noch Impfdosen von nicht zur Impfung erschienen Personen übrig sein, werden auf der Warteliste vorgemerkte Personen angerufen und zur sofortigen Impfung einberufen.
ACHTUNG: Sie müssen innerhalb von 30 Minuten ab Anruf in einem NÖ-Impfzentrum sein können.
Die Warteliste dient der Vermeidung von Verwurf innerhalb der Öffnungszeiten der NÖ-Impfzentren.
Wer kann sich auf der Warteliste registrieren?
All jene Personen mit einem NÖ-Hauptwohnsitz, die ab einem Anruf innerhalb von 30 Minuten in einem Impfzentrum eintreffen können und damit ganz kurzfristig für eine freigewordene Impfung in einem NÖ-Impfzentrum einspringen können.
Wer sollte sich NICHT auf der Warteliste registrieren?
Personen die bereits einen fixen Impftermin gebucht haben können sich zwar auf der Warteliste eintragen, werden aber nicht angerufen. Diese sollen ihren regulären bereits fixierten Impftermin wahrnehmen.
In welchen Impfstellen wird diese Warteliste angewendet?
Die Warteliste kommt ausschließlich in den NÖ-Impfzentren zur Anwendung. Andere Impfstellen, vor allem die Ordinationen führen eigene lokale Wartelisten, bzw. rufen im Bedarfsfall ihre Patienten direkt an.
Wie wird die zweite Teilimpfung gebucht?
Bei der Warteliste geht es nur um die Erstimpfung, die Zweitimpfung findet dann genau 42 Tage später im selben Impfzentrum statt! Bei Impfstellen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson verwenden, gibt es keine 2.Teilimpfung.