Ehrenzeichenstatut der Markgemeinde Ebenthal

 

gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 11.06. 2024

 

Mit der Vergabe von Ehrenzeichen spricht die Marktgemeinde der Trägerin / dem Träger Dank und Anerkennung für besondere, Verdienste zum Wohle der Marktgemeinde, seiner Vereine und Institutionen, sowie für seine Bürgerinnen und Bürger aus.”

 

Die Vergabe der Ehrenzeichen erfolgt nach Vorlage eines diesem Statut entsprechenden Antrages an den Gemeinderat und erfolgten Gemeinderatsbeschluss.

Für einen Verleih von Ehrenzeichen an Gemeinderäte (Pkt. 1.1, 2.1. und 3.1.) ist kein Antrag und kein weiterer Beschluss erforderlich.

Es besteht weder ein Rechtsanspruch, noch muss eine Ablehnung begründet werden. Mit dem Ehrenzeichen sind keine weiteren Rechte des Trägers/der Trägerin verbunden.

 

Folgende Ehrenzeichen können verliehen werden:

 

1. Ehrenplakette der Marktgemeinde Ebenthal

(Urkunde “Dank und Anerkennung für besondere Leistung”)

Personen für besondere Verdienste für die Marktgemeinde Ebenthal

  • auf Vorschlag/Antrag von Verein/FF oder Gemeindebürger und/oder Bürgermeister
  • Begründung der besonderen Leistung
  • Beschluss des Gemeinderates

 

 

2. Ehrenzeichen in Silber für …

2.1 Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal

  • bei Angehörigkeit zum Gemeinderat von mind. 10 Jahre

2.2. Führende Vertreter der Vereine/Organisationen der Marktgemeinde Ebenthal

  • Obfrau / Obmann bzw. dessen Stellvertreter von statutenkonform gemeldeten Vereinen der Gemeinde
  • Mitglieder des Kommandos der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
  • Personen, die sich um die Marktgemeinde Ebenthal  durch ihr Wirken besonders verdient gemacht haben

Voraussetzung:

  • nach Ausscheiden aus der Funktion bzw. Beendigung der Tätigkeit
  • 15-jährige Tätigkeit in der Funktion / Tätigkeit
  • auf Vorschlag/Antrag vom Verein/FF und/oder Bürgermeister
  • Beschluss des Gemeinderates

 

 

3. Ehrenzeichen in Gold für …

3.1 Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal

  • bei Angehörigkeit zum Gemeinderat von mind. 20 Jahre
  • oder mind. 15 Jahre, davon mind. 5 Jahre im Gemeindevorstand

3.2. Führende Vertreter der Vereine/Organisationen der Marktgemeinde Ebenthal

  • Obfrau / Obmann bzw. dessen Stellvertreter von statutenkonform gemeldeten Vereinen der Gemeinde
  • Mitglieder des Kommandos der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
  • Personen, die sich um die Marktgemeinde Ebenthal  durch ihr Wirken besonders verdient gemacht haben

Voraussetzung:

  • nach Ausscheiden aus der Funktion bzw. Beendigung der Tätigkeit
  • 25-jährige Tätigkeit in der Funktion / Tätigkeit
  • auf Vorschlag/Antrag vom Verein/FF und/oder Bürgermeister
  • Beschluss des Gemeinderates

 

 

4. Ehrenbürger:

Personen, die sich um die Marktgemeinde Ebenthal  durch ihr öffentliches Wirken besonders verdient gemacht haben, kann der Gemeinderat laut § 17 der Niederösterreichischen Gemeindeordnung 1973 mit Beschluss zu Ehrenbürgern ernennen. Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde vergeben kann.

Voraussetzung:

  • Personen, welche ein öffentliches Amt bekleidet haben
  • auf Vorschlag des Gemeinderates
  • nach Beschluss des Gemeinderates

 

Mit diesem Formular können Vorschläge an den Gemeinderat eingebracht werden….

Ebenthals Ehrenbürger

Träger des Goldenen Ehrenzeichens