Für eine allfällige Bauberatung melden Sie sich bitte rechtzeitig im Gemeindeamt an!

Falls Sie eine Baubewilligung für ein Vorhaben benötigen, müssen Sie die entsprechenden Planungsunterlagen rechtzeitig (dh. spätestens 3 Wochen vor dem Verhandlungstermin) bei der Baubehörde einreichen!

 

Wir möchten Sie auch noch darauf hinweisen, dass NÖ GESTALTEN (www.noe-gestalten.at)

Bauberatungen, Seminare und Exkursionsangebote anbietet.

Erreichbar unter der Telefonnummer 02742/9005-15656

 

Wissenswertes für Bauwerber

Bei Grundstückskauf von der Gemeinde:

Bauplatzpreis: € 29,00/m² + Aufschließungsabgabe

  • Ansuchen an den Gemeinderat um Bauplatzkauf der Parz. Nr. ………..
  • Kaufvertrag unterzeichnen

Allgemeine Schritte:

  • Erkundigung über Bebauungsplan des Grundstückes
  • Vorbegutachtung des Bauplanes durch den zuständigen Bausachverständigen
  • Ansuchen um Bauverhandlung
  • Erhalt des Baubewilligungsbescheides
  • Vorschreibung der Aufschließungsabgabe (Fläche*Bauklassenkoeffizient*Einheitssatz – derzeit € 520,–)

Einzug ins Haus: 

  • Anmeldung – mind. 1 Person mit Hauptwohnsitz
  • Angaben über die zu brauchenden Mülltonnen (Verrechnung über GVU)
  • Erhalt der Vorschreibung der Kanaleimündungs- und Wasseranschlussabgabe (bei Zubau oder Vergrößerung der Wohnnutzfläche Vorschreibung der Ergänzungsabgabe)
    Vorschreibung der laufenden Gebühren und Abgaben (Kanalbenützung, Wasserbenützung, Grundsteuer)

Fertigstellungsmeldung

Kanalbenützungsgebühren, Wasserbezugsgebühren, Bereitstellungsgebühr, sowie Grundsteuer werden vierteljährlich vorgeschrieben (Fälligkeiten: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.;)

Wird ein Abbuchungsauftrag erwünscht – bitte mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und der Gemeinde das Abbuchungsformular zukommen lassen

Bebauungsvorschriften2020 der Marktgemeinde Ebenthal

NÖ Bauordnung – aktuelle Fassung