Für eine allfällige Bauberatung melden Sie sich bitte rechtzeitig im Gemeindeamt an!
Falls Sie eine Baubewilligung für ein Vorhaben benötigen, müssen Sie die entsprechenden Planungsunterlagen rechtzeitig (dh. spätestens 3 Wochen vor dem Verhandlungstermin) bei der Baubehörde einreichen!
Wir möchten Sie auch noch darauf hinweisen, dass NÖ GESTALTEN (www.noe-gestalten.at)
Bauberatungen, Seminare und Exkursionsangebote anbietet.
Erreichbar unter der Telefonnummer 02742/9005-15656
Wissenswertes für Bauwerber
Bei Grundstückskauf von der Gemeinde:
Bauplatzpreis: € 29,00/m² + Aufschließungsabgabe
- Ansuchen an den Gemeinderat um Bauplatzkauf der Parz. Nr. ………..
- Kaufvertrag unterzeichnen
Allgemeine Schritte:
- Erkundigung über Bebauungsplan des Grundstückes
- Vorbegutachtung des Bauplanes durch den zuständigen Bausachverständigen
- Ansuchen um Bauverhandlung
- Erhalt des Baubewilligungsbescheides
- Vorschreibung der Aufschließungsabgabe (Fläche*Bauklassenkoeffizient*Einheitssatz – derzeit € 520,–)
Einzug ins Haus:
- Anmeldung – mind. 1 Person mit Hauptwohnsitz
- Angaben über die zu brauchenden Mülltonnen (Verrechnung über GVU)
- Erhalt der Vorschreibung der Kanaleimündungs- und Wasseranschlussabgabe (bei Zubau oder Vergrößerung der Wohnnutzfläche Vorschreibung der Ergänzungsabgabe)
Vorschreibung der laufenden Gebühren und Abgaben (Kanalbenützung, Wasserbenützung, Grundsteuer)
Fertigstellungsmeldung
Kanalbenützungsgebühren, Wasserbezugsgebühren, Bereitstellungsgebühr, sowie Grundsteuer werden vierteljährlich vorgeschrieben (Fälligkeiten: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.;)
Wird ein Abbuchungsauftrag erwünscht – bitte mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und der Gemeinde das Abbuchungsformular zukommen lassen