Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm (2. Ae FLWP) zu ändern. Der Entwurf wird gemäß §24 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 12. Mai bis 23. Juni 2025 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.






