Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (etwa eine unterirdische Passage) ist ein Mund-Nasen-Schutz
(MNS, Maske) zu tragen, weiters ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die 1 Meter Abstandsregel gilt
nicht zwischen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs
Personen, plus maximal sechs minderjähriger Kinder (bis 18 Jahre).