Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) zu erlassen.
Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch zwei Wochen hindurch, das ist in der Zeit vom 8. August 2022 bis 22. August 2022 Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes von 8 Wochen eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch unter diesem Link eingesehen werden können.