Verordnung der BH Gänserndorf: Alle österreichischen Staatsbürger und Fremde sind nach Reiserückkehr aus folgenden Gebieten (siehe Verordnung) verpflichtet, eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Weiters ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren.
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Verordnung_ueber_die_Absonderung_von_Einreisenden
Infoblatt_Coronavirus23.3.2020
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