Am Sonntag, dem 29. Jänner 2023, findet die Landtagswahl statt.
Wahllokal: Gemeindeamt, Stillfriederstraße 1
Verbotszone: 20 Meter im Umkreis
Wahlzeit: 08:00 – 13:00 Uhr
Wahllokal: Gemeindeamt, Stillfriederstraße 1
Verbotszone: 20 Meter im Umkreis
Wahlzeit: 08:00 – 13:00 Uhr
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
· alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger (die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben)
· die am Wahltag, 29. Jänner 2023, mindestens 16 Jahre alt sind und
· nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
· die am Wahltag, 29. Jänner 2023, mindestens 16 Jahre alt sind und
· nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Landtagswahl 2023 war der 18.11.2022.
So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde, die am Stichtag in der Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.
Wahlkarten:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge (auch per Mail unter marktgemeinde@ebenthal.at möglich) und für Online-Anträge ist der 25.01.2023, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr möglich.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge (auch per Mail unter marktgemeinde@ebenthal.at möglich) und für Online-Anträge ist der 25.01.2023, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist bis Freitag, den 27.01.2023, 12:00 Uhr möglich.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.