In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19. Eine Übersicht der aktuell geltenden bundesweiten Maßnahmen können Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums zur Corona-Ampel finden.
In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch (ORANGE) oder sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden:
- Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gelten folgende Personenhöchstzahlen:
indoor – maximal 250 Personen (statt 1.500 Personen)
outdoor – maximal 1.000 Personen (statt 3.000 Personen) - Sportveranstaltungen
Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen; bundesweiter oder internationaler Bewerb, der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer erlaubt. - Gastronomie
Es gilt eine Registrierungspflicht für Gäste.
Corona_VO_Sonderregelungen_BHGF