Am Sonntag, dem 29. September 2019 findet die Nationalratswahl statt.
Wahllokal: Gemeindeamt, Stillfrieder Straße 1
Verbotszonen: 20 Meter im Umkreis
Wahlzeit: 07:30 – 14:00 Uhr
Aktives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
· alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
· die am Wahltag, 29. September 2019, mindestens 16 Jahre alt sind und
· nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtagfür die Nationalratswahl 2019 ist der 9. Juli 2019. So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde, die am Stichtag in der Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.
Wählerverständigung
Alle Wählerinnen und Wähler, die in unserer Gemeinde wahlberechtigt sind, erhalten bei dieser Wahl erstmals eine Wählerverständigungskarte. Sie enthält den Namen des Wählers, das zuständige Wahllokal, die Wahlzeit, die fortlaufende Nummer im Wählerverzeichnis und das Geburtsjahr der Wählerinnen und Wähler. Bitte nehmen Sie die Wählerverständigungskarte am Wahltag ins Wahllokal mit! Sie erleichtern damit der Gemeindewahlbehörde die Arbeit und tragen zu einer zügigen Wahlabwicklung bei!
Briefwahl
Auch bei der Nationalratswahl gibt es die Möglichkeit (ab dem 30. Juli 2019), dass Sie von Ihrem Stimmrecht mittels Briefwahl Gebrauch machen; dazu ist es notwendig, dass Sie sich beim Gemeindeamt eine entsprechende Wahlkarte besorgen. Sobald Sie Ihre Wahlkarte mit dem Stimmzettel erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben, die Wahlkarte ordentlich verschließen und an die voradressierte Bezirkswahlbehörde (per Post) übermitteln.
Die Wahlkarte muss auf jeden Fall rechtzeitig (das heißt bis spätestens am Wahltag) bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein!
Beantragen Sie bitte rechtzeitig, jedoch bis spätestens Freitag, 27.09.2019 um 12.00 Uhr eine Wahlkarte im Gemeindeamt persönlich, oder bis spätestens Mittwoch, 25.09.2019 schriftlich! (marktgemeinde@ebenthal.at)
Außerdem können Sie bei dieser Wahl erstmals über die Website wahlkartenantrag.at (https://www.wahlkartenantrag.at) eine Wahlkarte beantragen. Dazu ist ein Identitätsnachweis (z.B. Handysignatur, Reisepassnummer,…) notwendig!
Vorgang für die Briefwahl:
– zunächst der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Stimmkuvert entnehmen, dann
– die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
– die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Stimmkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
– durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
– die Wahlkarte zukleben und
– dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der Gemeindewahlbehörde direkt abgeben.
Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:
– Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt
– Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
– Der Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
– Das Stimmkuvert ist nicht zugeklebt.
– Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.