Am Sonntag, dem 26. Jänner 2020 findet die Gemeinderatswahl statt.
Wahllokal: Gemeindeamt, Stillfrieder Straße 1
Verbotszonen: 20 Meter im Umkreis
Wahlzeit: 07:00 – 14:00 Uhr
Aktives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
- alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen / Bürger
- die in der Gemeinde einen Haupt- (bzw. Neben)wohnsitz haben
- die am Wahltag, 26. Jänner 2020, mindestens 16 Jahre alt sind und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtagfür die Gemeinderatswahl 2020 war der 21. Oktober 2019. So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde, die am Stichtag in der Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.
Wählerverständigung
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation—Gemeinderatswahl 2020“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Antrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 26. Jänner 2020 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wählerinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für eine schriftlich Anträge (auch per Mail unter marktgemeinde@ebenthal.at möglich) und für Online-Anträge ist der 22.1.2020 – 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, 24.1.2020 – 12:00 Uhr erfolgen.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Wählen mit Wahlkarte
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.1.2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
Am Wahltag:
- durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal
- oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte im Wahllokal bis zum Schließen des Wahllokals abgeben oder durch einen Boten überbringen lassen
Vorgang für die Briefwahl:
1.zunächst der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie das Stimmkuvert entnehmen, dann
2.die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
3.die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Stimmkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
4.durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
5.die Wahlkarte zukleben und
6.dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeindewahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der Gemeindewahlbehörde direkt abgeben.
Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:
– Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt
– Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
– Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.
– Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.