Die Wahl zum Europäischen Parlament findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Wahllokal: Gemeindeamt, Stillfriderstraße 1
Verbotszone: 20 Meter im Umkreis
Wahlzeit: 08:00 – 13:00 Uhr
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso aber auch Personen, die aus anderen Gründen ihr Wahllokal nicht aufsuchen können. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.
Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme – außerhalb der Heimatgemeinde – sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.